Eine Senkung des Umwandlungssatzes ... aber mit Kompensationen
Die Senkung des Umwandlungssatzes ist die Vorlage, die bei der Abstimmung am schwierigsten durchzusetzen sein wird. In der Tat hat die Bevölkerung bereits zweimal Nein zu einer Senkung des Umwandlungssatzes gesagt. Wir erinnern daran, dass der aktuelle Satz von 6,8% im Jahr 2005 festgelegt wurde und dass die Lebenserwartung seither für Frauen um 1,5 Jahre und für Männer um 2,6 Jahre gestiegen ist. Zudem wird der 3. Beitragszahler (Rendite der Vorsorgeeinrichtungen) schwächer und erfüllt daher nicht mehr seine Funktion.
Um alle Chancen auf die Akzeptanz der Reform zu setzen, sind Ausgleichsmaßnahmen vorgesehen. Dazu gehören die Erhaltung des Rentenniveaus durch Erhöhung des BVG-Altersguthabens und ein Rentenzuschlag für die Übergangsgeneration.
Ab dem Inkrafttreten der Reform und in den 15 Jahren danach wird den Mitgliedern dieser Generation ein Rentenzuschlag gezahlt. Die Höhe des Zuschlags hängt vom Geburtsjahr des Versicherten und dem Guthaben ab, das er bis zum Renteneintritt erworben hat. Je älter der Versicherte bei Inkrafttreten der Reform ist und je geringer sein Guthaben ist, desto grösser wird der Ausgleich sein.
Als Beispiel: Ein Versicherter, der drei Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes in Rente gehen soll und dessen Vorsorgeguthaben zu diesem Zeitpunkt CHF 200'000.00 beträgt, erhält eine zusätzliche Rente von CHF 200.00/Monat. Dagegen wird derselbe Versicherte vor einem Vorsorgeguthaben von CHF 500'000.00 keine Kompensation erhalten.
Neue weibliche Versicherte und bessere Deckung
Die Reform der beruflichen Vorsorge sieht eine Stärkung des Sparprozesses vor. Dazu sollen zwei Änderungen vorgenommen werden. Erstens soll der Koordinationsabzug, den wir heute kennen, durch 20 % des versicherten Lohns, maximal CHF 17'640.00 (oder 20 % des maximalen Lohns) ersetzt werden. Die zweite besteht darin, die Zugangsschwelle auf CHF 19'845.00 zu senken. Diese beiden Massnahmen zielen darauf ab, die Deckung von Personen mit niedrigem Einkommen und/oder Teilzeitarbeit zu verbessern. Das bedeutet, dass Frauen, die oftmals diejenigen sind, die ihr Arbeitspensum reduzieren, umfassender als bisher versichert wären. Es wird geschätzt, dass 70'000 Personen neu versichert werden.
Zwei statt vier Gutschriftensätze
Bei den Gutschriftensätzen zielt die Reform darauf ab, die Altersklassen von vier auf zwei (25-44 und 45-65 Jahre) zu vereinfachen und ihre Sätze auf 9% bzw. 14% zu revidieren. Durch diese Änderung werden Mehrkosten vermieden, die mit der letzten Altersklasse (55-65 Jahre) mit einem Satz von 18% verbunden waren. Für die "älteren" Arbeitnehmer bedeutet dies, dass ihre Attraktivität auf dem Arbeitsmarkt steigt, da die Vorsorgekosten für sie nicht mehr steigen. Es ist anzumerken, dass eine Senkung der Gutschriften möglich ist, da der versicherte Lohn höher ist als zuvor.
Ein ungewisses Ergebnis
Diese Reform hätte noch weiter gehen können, indem man die erste Altersklasse auf junge Menschen zwischen 18 und 24 Jahren ausgeweitet hätte, die dann ab diesem Alter Rentenbeiträge gezahlt hätten. Man hätte auch die Eintrittsschwelle und/oder den Koordinationsabzug weiter senken können, um möglichst vielen Menschen die Möglichkeit zu geben, versichert zu sein und bei Renteneintritt ein besseres Einkommen zu haben. Was das Ergebnis der Volksabstimmung betrifft, ist es schwer vorstellbar, vor allem angesichts des Ergebnisses der letzten Abstimmung über die 13. AHV-Rente. Es wird an jedem Einzelnen liegen, die Herausforderungen dieser Reform zu bestimmen und sie zu bewerten.